Gemäß der fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30.4.2020 (§ 2 Absatz 1 Nummer 3) bleibt auch unsere Jugendkunstschule weiterhin bis mindestens 17. Mai 2020 (der Gültigkeitsdauer dieser Verordnung) „geschlossen“. Wie und wann es weitergehen wird, bleibt abzuwarten.