2G-Regeln auch für Angebote der Jugendkunstschule

Seit heute gilt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bundesweit die sogenannte 2G-Regel in vielen Bereichen. Dies hat Auswirkungen auch auf die derzeit ausschließlich in Innenräumen laufenden Angebote der Jugendkunstschule. Kinder unter 12 Jahren sind dabei Geimpften und Genesenen gleichgestellt, benötigen keinerlei Nachweis. Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren benötigen entweder einen 2G-Nachweis oder müssen ein aktuelles negatives Testergebnis zur Teilnahme vorlegen. Volljährige Teilnehmer oder Besucher müssen hingegen auf jeden Fall einen 2G-Nachweis vorlegen, wenn Sie die Räumlichkeiten betreten wollen, negative Testergebnisse ermöglichen keinen Zutritt.

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Von gcull

Ich fotografiere gerne, vor allem Muster und Strukturen aus meiner alltäglichen Umgebung. Dabei entdecke ich oft Ungewöhnliches oder besondere Formen und Farben im eher Kleinen und ansonsten Unauffälligen.

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